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Sieg für die Pressefreiheit
Cubainformación gewinnt Prozess gegen Contra-Organisation, die Berichterstattung über Folgen der US-Blockade gegen Kuba verhindern wollte.
Die in Madrid ansässige NGO »Prisoners Defenders«, die sich vorgeblich für die Rechte politischer Oppositioneller einsetzt, wollte Medienberichte über die Folgen der US-Blockade gegen Kuba verhindern. In einer Zivilklage forderte die von der US-Regierung unterstützte Contra-Organisation sechs Jahre Haft und rund 60.000 Euro Schadenersatz für den Journalisten José Manzaneda, der das in Bilbao ansässige Onlineportal Cubainformación koordiniert.
Doch das rächt sich nun: Am Dienstag sprach das 31. Strafgericht in Madrid den Journalisten Manzaneda und die Vereinigung »Euskadi-Cuba«, die als Eigentümerin von Cubainformación vom »Prisoners Defenders«-Vorsitzenden Javier Larrondo ebenfalls angeklagt worden war, frei und verurteilte die antikubanische NGO zur Zahlung der gesamten Verfahrenskosten.
Zum Prozessauftakt am Donnerstag hatten Dutzende Menschen an einer Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude teilgenommen, darunter linke Schriftsteller und Intellektuelle wie Belén Gopegui oder der Schauspieler Guillermo »Willy« Toledo. Der Angeklagte Manzaneda hatte gegenüber der Nachrichtenagentur Prensa Latina erklärt, der Prozess stelle eine »Verzerrung« der Bedeutung der Meinungsfreiheit »mit medialen Absichten« dar.
Die Anschuldigungen von »Prisoners Defenders« stützen sich auf einen Artikel von Manzaneda vom Oktober 2020 über die Organisation, wonach diese daran arbeite, eine Gesundheitskrise in Kuba herbeizuführen. Larrondo wurde in dem Bericht als »Kriegsverbrecher wie Marco Rubio und Donald Trump« bezeichnet, weil er die Blockade unterstütze, sie öffentlich in den Medien rechtfertige und Lobbyarbeit für ihre Ausweitung durch zusätzliche EU-Sanktionen betreibe. Konkret ging es in dem Artikel um die Aktivitäten von »Prisoners Defenders«, die in Absprache mit dem US-Außenministerium darauf abzielten, Kubas medizinische Kooperationsverträge in zahlreichen Ländern zu zerstören. Damit sollten Einnahmen des Gesundheitsministeriums verhindert werden, die dazu beitragen, trotz der Blockade einen Teil der kostenlosen Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung der Insel aufrechtzuerhalten. Das Ziel der Kampagne sei es, so Manzaneda, den Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu provozieren, und eine Gesundheitskrise auf der Insel auszulösen.
Das Gericht in Madrid entschied nun, dass die Bezeichnung Larrondos als »Kriegsverbrecher« nicht justitiabel sei. Der Journalist habe »mit der Absicht der Kritik innerhalb der Grenzen der Meinungsfreiheit gehandelt«. Manzaneda zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, »nicht nur, weil es die hinterhältigen Absichten von Herrn Larrondo entlarvt, der die Strafverfolgung als Mittel benutzte, um einen ideologischen Rivalen im Zusammenhang mit der medizinischen Zusammenarbeit mit Kuba anzugreifen, indem er hohe Gefängnisstrafen für einen einfachen Zeitungsartikel forderte, sondern vor allem, weil das Urteil feststellt, dass dieser Artikel durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt ist«, erklärte der Journalist nach der Urteilsverkündung.
Die Klage gegen Cubainformación sei ohnehin von Anfang an eine »Farce« gewesen, schrieb auch die spanische Kommunistische Partei PCE. Sie stelle »eine regelrechte Desinformationskampagne im Rahmen der Strategie des unkonventionellen Krieges gegen Kuba dar; einen Versuch, die solidarische Entwicklungszusammenarbeit einer Nichtregierungsorganisation zu zerstören, deren Projekte Tausenden von Familien auf der Insel zugute kommen; und einen Akt der Einschüchterung gegen kritischen Journalismus, der darauf abzielt, das Verschwinden eines bescheidenen, aber effektiven Mediums wie Cubainformación zu erzwingen«. Die PCE kritisiert zudem, dass die klagende Organisation Lügen verbreite, wie zum Beispiel, dass Cubainformación öffentliche Gelder von der baskischen Regierung erhalten habe.
Veröffentlichung |
Carmela Negrete
junge Welt, 23.02.2024